So funktioniert es
Dieser Brutto-Netto-Rechner wandelt ein Jahresbrutto so in ein Nettogehalt um, wie es die Lohnbuchhaltung 2026 tut. Grundlage ist der amtliche Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums; die Lohnsteuer stimmt für die Steuerklassen I bis V mit der veröffentlichten Prüftabelle überein.
So wird aus Brutto Netto
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung (jeweils bis 101.400 Euro), 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (im Schnitt 2,9 %, also 1,45 %) und 1,8 % Pflegeversicherung, beides bis 69.750 Euro. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Punkte mehr; ab dem zweiten Kind gibt es 0,25 Punkte Abschlag je Kind, bis zum fünften.
- Zu versteuerndes Einkommen: Brutto abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Klasse II (4.260 Euro) und Vorsorgepauschale für Ihre Beiträge zu Rente, Kranken- und Pflegeversicherung.
- Lohnsteuer: Es gilt der Tarif nach § 32a EStG. 2026 bleiben die ersten 12.348 Euro steuerfrei (Grundfreibetrag), danach steigt der Satz von 14 % auf 42 % (ab 69.879 Euro) und 45 % (ab 277.826 Euro). Steuerklasse III nutzt den Splittingtarif, Klasse V eine bewusst höhere Lohnsteuertabelle.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, aber nur wenn sie 20.350 Euro (Klasse III: 40.700 Euro) übersteigt. Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer.
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer für Kirchenmitglieder.
Rechenbeispiel
Ledig, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 60.000 Euro brutto, Zusatzbeitrag 2,9 %: Das zu versteuernde Einkommen beträgt 46.644 Euro, die Lohnsteuer 9.389 Euro, ein Soli fällt nicht an. Die Rentenversicherung kostet 5.580 Euro, die Arbeitslosenversicherung 780 Euro, die Krankenversicherung 5.250 Euro und die Pflegeversicherung 1.440 Euro (inklusive Kinderlosenzuschlag). Das Netto beträgt 37.561 Euro im Jahr, etwa 3.130 Euro im Monat; von jedem zusätzlich verdienten Euro gehen rund 49 Cent an Steuern und Abgaben.
Mit demselben Gehalt in Steuerklasse III sinkt die Lohnsteuer auf 4.822 Euro und das Netto steigt auf 42.128 Euro; der Partner in Klasse V zahlt bei 60.000 Euro dagegen 15.364 Euro Lohnsteuer. Bei 100.000 Euro brutto in Klasse I beträgt der Soli 344,86 Euro, weil die Lohnsteuer von 23.248 Euro die Freigrenze nur knapp überschreitet.
Steuerklassen im Überblick
- I: ledig, geschieden oder verwitwet. II: alleinerziehend mit Kind im Haushalt.
- III und V: Ehepaare. Klasse III für den besser Verdienenden (niedriger Abzug), Klasse V für den Partner (hoher Abzug). Die Steuererklärung gleicht das aus, die Wahl ändert vor allem das monatliche Netto.
- IV: beide Ehepartner in Klasse IV bei ähnlichem Einkommen. Die Lohnsteuer entspricht Klasse I.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Gerechnet wird für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit gleichmäßig über das Jahr gezahltem Gehalt, ohne Boni, Dienstwagen, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Pendlerpauschale oder Kappung der Kirchensteuer. Es gelten die bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenzen; der höhere Pflegeversicherungssatz in Sachsen (Arbeitnehmeranteil 2,3 %) und die private Krankenversicherung sind nicht abgebildet. Kindergeld gehört nicht zum Netto. Die tatsächliche Jahressteuer in der Einkommensteuererklärung kann vom monatlichen Lohnsteuerabzug abweichen.